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   OLG Zweibrücken, 10.07.2015 - 6 W 11/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29208
OLG Zweibrücken, 10.07.2015 - 6 W 11/15 (https://dejure.org/2015,29208)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.07.2015 - 6 W 11/15 (https://dejure.org/2015,29208)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. Juli 2015 - 6 W 11/15 (https://dejure.org/2015,29208)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 66 GKG, § 8 JVEG, § 8a JVEG, § 407a Abs 3 S 2 Alt 1 ZPO
    Sachverständigenvergütung: Herabsetzung einer überhöhten Kostenrechnung; Berechnung von Zeiten für Literaturrecherchen; offensichtliches Missverhältnis der Sachverständigenkosten zum Wert des Streitgegenstands

  • IWW

    § 407a ZPO
    Sachverständigenvergütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des zu ersetzenden Zeitaufwands bei Erstellung eines Gutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des zu ersetzenden Zeitaufwands bei Erstellung eines Gutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Literaturrecherche wird nicht vergütet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Literaturrecherche wird nicht vergütet! (IBR 2015, 694)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 312
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2024 - 10 W 86/23
    Das entbindet das Gericht gleichwohl nicht von seiner Pflicht, sich im Kostenansatzverfahren mit der Frage zu beschäftigen, ob die tatsächlich aufgewandte Zeit nach Maßgabe dessen, was ein mit der Materie vertrauter Sachverständiger von durchschnittlichen Fähigkeiten bei sachgemäßer Arbeitserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität zur Beantwortung der Beweisfrage benötigt (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - X ZR 206/99, MDR 2004, 776; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 6 W 11/15, BeckRS 2015, 19201), erforderlich war.
  • OLG Hamm, 08.08.2022 - 22 U 125/15

    Festsetzung der Vergütung; Sachverständiger

    Ist die vorgelegte Zeiterfassung des Sachverständigen widersprüchlich oder unzureichend, kann das Gericht den Zeitaufwand schätzen und ggf. angemessen kürzen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.07.2015, 6 W 11/15, BeckRS 2015, 19201; OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.10.2010, 11 W 24/10, BeckRS 2011, 14121; BDZ/Binz, a.a.O.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2016 - 6 K 28.16

    Gerichtskosten; Kostenansatz; Erinnerung; Gutachterkosten; Angemessenheit;

    Allgemein besteht ein Anlass zur Nachprüfung, ob die angegebene Zeit auch erforderlich war, nur dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint und greifbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er außer jedem Verhältnis zu der tatsächlich erbrachten Leistung steht (Anschluss an OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 6 W 11/15 -, NJW-Spezial 2015, S. 750, Rn. 7 bei juris).(Rn.12).

    Ist die vorgelegte Zeiterfassung des Sachverständigen widersprüchlich oder unzureichend, kann das Gericht den Zeitaufwand schätzen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 6 W 11/15 -, NJW-Spezial 2015, S. 750, Rn. 7 bei juris).

  • OLG Hamm, 30.06.2016 - 6 WF 79/16

    Kostenansatz: Niederschlagung der Kosten des gerichtlich beauftragten

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die vom Sachverständigen angegebene Zeit richtig ist und für die Gutachtenerstellung auch erforderlich war; Anlass zur Nachprüfung besteht nur dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung außergewöhnlich hoch erscheint (Senat, Beschluss vom 02.01.2014, 6 WF 133/13, Rn. 11; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.07.2015, 6 W 11/15, Rn. 6 f. - beide zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2019 - L 10 KO 1952/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - medizinisches

    Gleiches gilt, soweit das Heranziehen von Literatur nur der ohnehin bestehenden Pflicht, sich im Bereich der ärztlichen Tätigkeit auf dem Laufenden zu halten, dient (Beschluss des Kostensenats vom 02.10.2015, L 12 1279/15 E; ebenso z.B. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.05.2018, L 12 SF 40/17, in juris; Beschluss vom 30.11.2011, L 15 SF 97/11, in juris; Thüringer Landessozialgericht, u.a. Beschluss vom 02.04.2013, L 6 SF 1739/12 E, in juris; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 10.07.2015, 6 W 11/15, in juris).
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